steuer.legal
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Wissenschaftliche Fachleistungen für Rechtsanwälte
und Steuerberater
Meine Stärke liegt in der einzigartigen Verbindung verschiedener Perspektiven auf das Steuerrecht — aus der Finanzverwaltung, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Unternehmenspraxis und dem Journalismus. Diese Breite ermöglicht präzise, praxisnahe Arbeit auf höchstem fachlichem Niveau.
Beamter in der Finanzverwaltung, Steuerangestellter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft, Leiter einer Lohnsteuerberatungsstelle, Lehrbeauftragter, Justiziar und freiberuflicher Wissenschaftler — kaum jemand kennt das Steuerrecht aus so vielen Perspektiven.
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung (BFH, 18.11.2015, Az. XI R 38/14). Dazu zahlreiche Betriebsprüfungen auf Seiten der Steuerpflichtigen sowie Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten.
Zwei berufsbegleitende Master: LL.M. in Taxation (Münster) und Executive LL.M. in Vermögensrecht (Liechtenstein). Promotion Dr. iur. magna cum laude bei Prof. Dr. Schuch (WU Wien) über den steuerrechtlichen Vergleich deutscher, liechtensteinischer und österreichischer Familienstiftungen.
Einer der ersten deutschen Rechtsanwälte mit Niederlassung in der Schweiz (Kreuzlingen, 2006). Langjährige Kooperation mit RoH Rechtsanwälte AG, Zürich. Vertiefte Kenntnisse im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht sowie bei Wegzugs- und Grenzgängerfragen.
Als Geschäftsführender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft, als Interim-Geschäftsführer mehrerer Kapital- und Personengesellschaften sowie als Justiziar für Unternehmen kennt er die Rechtsfragen, die im unternehmerischen Alltag wirklich zählen.
Veröffentlichungen in NWB, Liechtenstein-Journal, CH-D Wirtschaft, Süddeutsche Zeitung u.v.m. Vorträge bei Deloitte Wien und weiteren Institutionen. Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Frühere journalistische Tätigkeit bei Radio 7, Schwäbische Zeitung u.a.
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. erbringt seit 2019 freiberufliche, wissenschaftliche Fachleistungen im Steuerrecht — ausschließlich für Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Zusammenarbeit erfolgt diskret und professionell, auf Wunsch auch als Ghostwriter.
Eigenverantwortliche Erstellung komplexer Steuererklärungen, präzise Schriftsätze und Gutachten, souveräne Verfahrensführung in Einspruchs- und Klageverfahren sowie Begleitung von Betriebsprüfungen zeichnen seine Arbeit aus.
Seine internationale Ausrichtung — mit vertieften Kenntnissen im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht — macht ihn besonders wertvoll für grenzüberschreitende Mandate.
»Meine Dienstleistung richtet sich an Rechtsanwälte und Steuerberater — als verlässlicher Fachmann im Hintergrund, der komplexe steuerrechtliche Aufgaben eigenverantwortlich und präzise übernimmt.«
Schwerpunkt Steuerrecht: eigenständige Erstellung komplexer Steuererklärungen (vorwiegend Einkommensteuererklärungen), souveräne Verfahrensführung bei streitigen Auseinandersetzungen mit Finanzämtern wie Einspruchs- und Klageverfahren (Ghostwriting). Enge, professionelle Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern; routinierte Ausarbeitung präziser fachlicher Stellungnahmen und Schriftsätze.
Rechtliche Beratung und rechtssichere Steuerung betrieblicher Prozesse.
Rechtliche Beratung und Steuerung betrieblicher Entscheidungsprozesse.
Erstellung von Steuererklärungen, Vorbereitung finanzgerichtlicher Verfahren, Koordination externer Anwälte.
Mandantengespräche und Abschlussbesprechungen; Einführung und operative Umsetzung von DATEV Digitale Buchhaltung.
Sachbearbeitung im Veranlagungsbezirk (Einkommensteuer). Tätigkeitszeiträume: 05/1993–09/1993, 02/1994–03/1994, 07/1994–08/1994, 02/1995–03/1995, 07/1995–08/1995.
Ausbildung und Dienst in der Finanzverwaltung Baden-Württemberg.
Fachbereich Mittelständische Wirtschaft.
Befugnis nach Steuerberatungsgesetz zur Hilfeleistung für Vereinsmitglieder in Lohnsteuer- und Kindergeldsachen sowie bei der Eigenheimzulage und der Einkommensteuer.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien.
Mehrjährige journalistische Tätigkeit in verschiedenen Medien der Region Tuttlingen mit Verbreitungsgebiet über Tuttlingen hinaus in Südbaden, Südwürttemberg, Ostschweiz und Vorarlberg (Österreich).
Dieser Bereich richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte und Steuerberater. Ich unterstütze Sie wissenschaftlich und als Ghostwriter – ohne Außenwirkung für Ihre Kanzlei.
Fachleistung
Komplexe Einspruchsverfahren, laufende Betriebsprüfungen, bevorstehende Klageverfahren vor dem Finanzgericht – für all das liefere ich Ihnen als Rechtsanwalt oder Steuerberater die wissenschaftliche Substanz: BFH-gestützte Argumentation, präzise Schriftsätze und strategische Analyse. Diskret, eigenständig, ohne Außenwirkung für Ihre Kanzlei.
Wissenschaftlich fundierte Einspruchsbegründungen nach §§ 347 ff. AO – nicht nur Einwände, sondern schlüssige Argumentation mit aktueller BFH-Rechtsprechung. Ich bereite die Begründung vollständig vor; Sie reichen sie unter Ihrem Namen ein.
Fachliche Analyse offener Prüfungspunkte, Vorbereitung von Schlussbesprechungen, Identifikation angreifbarer Feststellungen – bevor der Bescheid ergeht. Stundensatz € 200/h · Pauschalhonorar nach Absprache.
Ausarbeitung von Klageschriften nach FGO mit strategischem Einsatz aktueller BFH-Rechtsprechung – als Ghostwriter für Ihren Schriftsatz. Struktur: Tatbestand – Rechtliche Würdigung – Ergebnis.
Wissenschaftliche Gutachten zu schwierigen Rechtsfragen – als Grundlage für Ihre Beratung oder als Anlage zum Schriftsatz. Unabhängig, zitierfähig, substanziell.
Ausarbeitung von AdV-Anträgen nach § 361 AO bzw. § 69 FGO – mit vollständiger rechtlicher Begründung und Darlegung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Systematische Prüfung auf formale und materielle Fehler – Begründungsmängel, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen, Zustellungsfehler, methodische Schwächen bei Schätzungen. Klare Einschätzung: angreifbar oder nicht?
Das Finanzamt handelt nach Gesetzen und Rechtsprechung. Wer diese Regeln kennt und konsequent anwendet, hat die besseren Karten.
Meine Schriftsätze folgen dem bewährten Schema: Tatbestand – Rechtliche Würdigung – Ergebnis. BFH-Urteile sind Recht, nicht Ratschlag. Ich setze sie argumentativ ein – Sie unterschreiben.
Die Feststellungslast für steuerbegründende Tatsachen liegt beim Finanzamt. Lücken in der Sachverhaltsermittlung sind angreifbar – ich identifiziere sie systematisch.
Schätzungen und Vermutungen der Finanzverwaltung ohne tragfähige Tatsachengrundlage sind revisibel. Ich arbeite heraus, wo die Feststellungen des Finanzamts methodisch nicht tragen.
BFH-Urteile binden die Finanzverwaltung. Ich recherchiere aktuelle Entscheidungen und setze sie gezielt in der Argumentation ein – mit vollständigem Aktenzeichen, Datum und Fundstelle.
Begründungsmängel, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen, Zustellungsfehler – formale Schwächen eines Bescheids können prozessentscheidend sein.
Erfolgreich geführte Nichtzulassungsbeschwerde und anschließende Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung nach § 20 UStG.
Erfolgsquote für Nichtzulassungsbeschwerden bundesweit 2016: 13 %; für Revisionen: 32 %.
Weitere Verfahren auf Anfrage – vertraulich und ohne Mandantenbezug.
Bescheid-Analyse (€ 250–2.500) · Betriebsprüfungsbegleitung (€ 200/h) · Einspruchsschrift (50 % RVG § 40 StBVV) · Finanzgerichtliche Begleitung (50 % RVG § 40 StBVV)
Anfrage stellenUStDD 17/2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 14/2016
Global Energy 2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 37/2013
StiftungsManager Loseblattwerk 2011–2013
Grenzgänger INFO eV · 2012 & 2015
Liechtenstein-Journal 1/2010
Süddeutsche Zeitung, 15.04.2011
CH-D Wirtschaft 2/2008
CH-D Wirtschaft 4/2008
Deloitte Wien · 26.05.2008 · Vorredner: Justizminister a.D. Liechtenstein
Stadthalle Tuttlingen · 15.01.2009 · Vorredner: Regierungsräte AR

Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Baden-Württemberg

Bundeskanzlerin a.D.

Bundeskanzlerin a.D.

Baden-Württemberg

Bundesminister für Wirtschaft a.D.


Bundesminister der Finanzen

Europäische Kommission

Bundesministerin für Bildung und Forschung a.D.

Minister für Justiz und Europa, Baden-Württemberg

Minister für Justiz und Europa, Baden-Württemberg

Polnische Botschaft

Zürich

Parlamentarischer Staatssekretär a.D.

Mitglied des Bundestages

Bundesminister für Wirtschaft a.D.

Wien
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Ich stehe Rechtsanwälten und Steuerberatern als verlässlicher Fachmann im Hintergrund zur Verfügung — für komplexe Steuererklärungen, Schriftsätze, Gutachten und Verfahrensführung.
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M.
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Bahnhofstr. 59
78532 Tuttlingen
Kontakt
Telefon: 0151 19665186
E-Mail: [email protected]
Web: www.steuer.legal
Berufsbezeichnung & Berufsrecht
Berufsbezeichnung: Volljurist (Dienstleistungserbringer gemäß § 5 TMG)
Hinweis: Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. ist nicht als Rechtsanwalt zugelassen und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG gegenüber Verbrauchern. Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Rechtsanwälte und Steuerberater.
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