steuer.legal
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Wissenschaftliche Zuarbeit ausschließlich für Rechtsanwälte
und Steuerberater
Kein Steuerberater, kein zugelassener Rechtsanwalt. Keine Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber Dritten (§ 2 StBerG) und keine Rechtsberatung gegenüber Verbrauchern (RDG). Anfragen von Privatpersonen können nicht bearbeitet werden.
Meine Stärke liegt in der einzigartigen Verbindung verschiedener Perspektiven auf das Steuerrecht — aus der Finanzverwaltung, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Unternehmenspraxis und dem Journalismus. Diese Breite ermöglicht präzise, praxisnahe Arbeit auf höchstem fachlichem Niveau.
Im Lauf von rund vier Jahrzehnten: Beamter in der Finanzverwaltung, Steuerangestellter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (bis 2019), Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft, Leiter einer Lohnsteuerberatungsstelle, Lehrbeauftragter, Justiziar und — heute — freiberuflicher Wissenschaftler. Kaum jemand kennt das Steuerrecht aus so vielen Perspektiven.
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung (BFH, 18.11.2015, Az. XI R 38/14). Dazu zahlreiche Betriebsprüfungen auf Seiten der Steuerpflichtigen sowie Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten.
Zwei berufsbegleitende Master: LL.M. in Taxation (Münster) und Executive LL.M. in Vermögensrecht (Liechtenstein). Promotion Dr. iur. magna cum laude bei Prof. Dr. Schuch (WU Wien) über den steuerrechtlichen Vergleich deutscher, liechtensteinischer und österreichischer Familienstiftungen.
Einer der ersten deutschen Rechtsanwälte mit Niederlassung in der Schweiz (Kreuzlingen, 2006). Langjährige Kooperation mit RoH Rechtsanwälte AG, Zürich. Vertiefte Kenntnisse im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht sowie bei Wegzugs- und Grenzgängerfragen.
Als Geschäftsführender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft, als Interim-Geschäftsführer mehrerer Kapital- und Personengesellschaften sowie als Justiziar für Unternehmen kennt er die Rechtsfragen, die im unternehmerischen Alltag wirklich zählen.
Veröffentlichungen in NWB, Liechtenstein-Journal, CH-D Wirtschaft, Süddeutsche Zeitung u.v.m. Vorträge bei Deloitte Wien und weiteren Institutionen. Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Frühere journalistische Tätigkeit bei Radio 7, Schwäbische Zeitung u.a.
Recherche, Strukturierung und Entwurfsarbeit erfolgen mit gezieltem Einsatz Künstlicher Intelligenz — dadurch oft in deutlich kürzerer Zeit als auf klassischem Weg. Jedes Ergebnis wird persönlich fachlich geprüft, verantwortet und freigegeben. Das Ergebnis: spürbar schnellere Bearbeitung bei unveränderter fachlicher Tiefe.
»Neue Wege statt ausgetretene Pfade.«
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. erbringt seit 2001 wissenschaftliche Fachleistungen im Steuerrecht — seit 2019 ausschließlich für Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Zusammenarbeit erfolgt diskret und professionell, auf Wunsch auch als Ghostwriter.
Der Leistungsumfang reicht von der fachlichen Zuarbeit bei komplexen Steuererklärungen über Gutachten und Stellungnahmen bis zur Ausarbeitung von Schriftsatzentwürfen für Einspruchs- und Klageverfahren sowie zur fachlichen Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Die Verwendung der Arbeitsergebnisse gegenüber Mandanten, Finanzverwaltung und Gerichten erfolgt stets durch den beauftragenden Berufsträger, der die fachliche und rechtliche Verantwortung trägt.
Seine internationale Ausrichtung — mit vertieften Kenntnissen im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht — macht ihn besonders wertvoll für grenzüberschreitende Mandate.
»Meine Leistung richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte und Steuerberater — als verlässlicher Fachmann im Hintergrund, der komplexe steuerrechtliche Vorarbeiten präzise und belastbar aufbereitet. Die Verantwortung nach außen bleibt beim Berufsträger.«
Wissenschaftliche Zuarbeit für Rechtsanwälte und Steuerberater: Aufbereitung komplexer Steuererklärungen, Ausarbeitung von Schriftsatzentwürfen für Einspruchs- und Klageverfahren sowie fachlicher Stellungnahmen und Gutachten, teilweise als Ghostwriter. Auftraggeber sind ausschließlich Berufsträger, die die Verantwortung gegenüber ihren Mandanten tragen.
Rechtliche Beratung des Arbeitgebers; rechtssichere Steuerung betrieblicher Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse.
Rechtliche Beratung des Arbeitgebers; Steuerung betrieblicher Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse.
Erstellung von Steuererklärungen, Vorbereitung finanzgerichtlicher Verfahren, Koordination externer Anwälte.
Befugnis nach Steuerberatungsgesetz zur Hilfeleistung für Vereinsmitglieder in Lohnsteuer- und Kindergeldsachen sowie bei der Eigenheimzulage und der Einkommensteuer.
Operative und kaufmännische Leitung einer Steuerberatungsgesellschaft.
Fachbereich Mittelständische Wirtschaft.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien.
Mehrjährige journalistische Tätigkeit in verschiedenen Medien der Region Tuttlingen mit Verbreitungsgebiet über Tuttlingen hinaus in Südbaden, Südwürttemberg, Ostschweiz und Vorarlberg (Österreich).
Mehrfache Beschäftigung als vollbeschäftigter Verwaltungsangestellter während des Studiums (10.05.–30.09.1993, 21.02.–31.03.1994, 18.07.–31.08.1994, 20.02.–17.03.1995, 24.07.–18.08.1995) im Veranlagungsbereich.
Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Dienstes (01.09.1987–20.09.1989), im Anschluss bis 31.08.1990 im Veranlagungsbereich tätig; Laufbahnprüfung erfolgreich abgelegt.
Erfolgreich geführte Nichtzulassungsbeschwerde und anschließende Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung. Im Jahr 2016 betrug die Erfolgsquote für Nichtzulassungsbeschwerden 13 %, für Revisionen 32 %.
UStDD 17/2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 14/2016
Global Energy 2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 37/2013
StiftungsManager Loseblattwerk 2011–2013
Grenzgänger INFO eV · 2012 & 2015
Liechtenstein-Journal 1/2010
Süddeutsche Zeitung, 15.04.2011
CH-D Wirtschaft 2/2008
CH-D Wirtschaft 4/2008
Deloitte Wien · 26.05.2008 · Vorredner: Justizminister a.D. Liechtenstein
Stadthalle Tuttlingen · 15.01.2009 · Vorredner: Regierungsräte AR
Der Weg von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten oder Schriftsatzentwurf ist bewusst kurz gehalten — ohne Institutshürden, mit durchgehend demselben fachlichen Ansprechpartner.
Kurze Schilderung des Sachverhalts und der konkreten Fragestellung per E-Mail oder Telefon.
Prüfung von Fragestellung, Aufwand und Bearbeitungsdauer — unverbindlich und ohne Kosten.
Honorarvorschlag abhängig von Umfang und Komplexität des konkreten Falls — keine Standardpauschale.
Gutachten oder Schriftsatzentwurf als PDF/Word, persönlich bearbeitet und fachlich verantwortet.
Keine Institutshierarchie, kein Sachbearbeiterwechsel — Ansprechpartner bleibt vom Erstkontakt bis zur Lieferung derselbe.
Über 35 Jahre Erfahrung im Steuerrecht, promoviert, zwei LL.M.-Abschlüsse — inklusive erfolgreicher Revision beim Bundesfinanzhof.
Kein Pauschalmodell, das nicht zu jedem Fall passt — der Honorarvorschlag richtet sich am tatsächlichen Aufwand aus.
Ich stehe Rechtsanwälten und Steuerberatern als verlässlicher Fachmann im Hintergrund zur Verfügung — für die Aufbereitung komplexer Steuererklärungen, Schriftsatzentwürfe, Gutachten und die fachliche Begleitung von Verfahren.
Angaben gemäß § 5 DDG
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M.
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Nordhauser Straße 26
10589 Berlin
Kontakt
Telefon: 0151 19665186
E-Mail: recht@steuer.legal
Web: www.steuer.legal
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M.
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Berufsbezeichnung & Berufsrecht
Es wird kein reglementierter Beruf im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG ausgeübt. Die Bezeichnung „Volljurist“ ist eine nicht geschützte Tätigkeitsbeschreibung (Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 DRiG).
Hinweis: Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. ist nicht als Rechtsanwalt zugelassen und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG gegenüber Verbrauchern. Ebenso ist er kein Steuerberater und erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des StBerG gegenüber Dritten. Die angebotenen wissenschaftlichen Fachleistungen richten sich ausschließlich an Rechtsanwälte und Steuerberater als Auftraggeber, die die fachliche und rechtliche Verantwortung gegenüber ihren eigenen Mandanten tragen.
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